Eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG ist grundsätzlich für Betriebe erforderlich, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten, instandsetzen oder reinigen. Die Fachbetriebspflicht ergibt sich aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sofern keine ausführenden Tätigkeiten im Sinne AwSV durchgeführt werden, besteht in der Regel kein Fachbetriebspflicht nach WHG.